Crowdhouse Investment Report | 1. Quartal 2025
Crowdhouse veröffentlicht in jedem Quartal den «Crowdhouse Investment Report». Die Publikation liefert eine Beurteilung der jeweils aktuellen Marktsituation...
In der Pensionsplanung sind diverse Aspekte miteinzubeziehen. Von besonders grosser Tragweite sind die folgenden Planungsaspekte:
Dieser Artikel fokussiert sich ausschliesslich auf die folgenden drei Aspekte: finanzielle Situation nach der Pensionierung, Tragbarkeit der Hypothek überprüfen sowie den Nachlass regeln. Unser handlicher Leitfaden setzt sich mit allen 10 Planungsaspekten im Detail auseinander. Zudem erhalten Sie einen Zeitplan für Ihre Vorsorgeplanung.
Inhalt
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung im Klaren sind. Ein gutes Instrument hierfür ist ein Budgetplan. Diesen sollten Sie ca. 10 – 15 Jahre vor Ihrer Pensionierung erstellen und dabei folgende drei Schritte vornehmen:
Stellen Sie Ihre heutigen Ausgaben jenen nach der Pensionierung gegenüber. Kostenpunkte, die Sie in diesem Schritt miteinbeziehen sollten, sind unter anderem: Wohnkosten, Haushalt, Versicherung und Vorsorge, persönliche Auslagen sowie Steuern.
Listen Sie Ihre heutigen Einnahmen sowie die regelmässigen Einnahmen nach der Pensionierung auf. Dazu gehören unter anderem: AHV-Rente, Pensionskassen-Rente, private Leibrente und Einkünfte aus Vermögen.
Eruieren Sie, ob Ihre Einnahmen nach der Pensionierung die Ausgaben decken werden. Falls Ihre Einnahmen voraussichtlich Ihre Ausgaben nicht decken werden, wird von einer Einkommenslücke gesprochen. Diese gilt es zu schliessen. Ermitteln Sie dazu die Höhe des zusätzlich benötigten Kapitals und wie Sie dieses am besten ansparen.
Als Faustregel gilt: Einkommenslücke pro Jahr × 20 = Kapitalbedarf zu deren Schliessung.
Für Eigenheimbesitzer ist es unabdingbar, die Tragbarkeit Ihrer Hypothek nach der Pensionierung zu überprüfen. Hierzu empfiehlt es sich, die Hypothekarstrategie bereits 10 – 15 Jahre vor der Pensionierung zu überdenken und allenfalls anzupassen. Denn die Bank stellt nach der Pensionierung die gleichen Ansprüche an die Tragbarkeit einer Hypothek wie vor der Pensionierung. Die Tragbarkeit entspricht dem Verhältnis zwischen den laufenden Kosten für das Wohneigentum und dem Einkommen.
Als Faustregel gilt: Die laufenden Kosten dürfen einen Drittel des jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
Die laufenden Kosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Wenn die Tragbarkeit 33 % des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigt, verdienen Sie aus Sicht der Bank zu wenig, um sich Ihr Wohneigentum leisten zu können. Die Bank wird in diesem Fall darauf bestehen, dass Sie auch Ihre 1. Hypothek so weit amortisieren, bis das Verhältnis zwischen Einkommen und laufenden Kosten stimmt. Wird die 1. Hypothek nicht amortisiert, kann die Bank Sie zwingen, Ihr Wohneigentum zu verkaufen.
Ein weiterer wichtiger Planungsaspekt in der Pensionsplanung ist die Regelung Ihres Nachlasses. Dies sollten Sie spätestens 1 Jahr vor Ihrer Pensionierung tun und im Rahmen eines Testaments, Ehe- oder Erbvertrags Vorkehrungen treffen, um Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.
Ohne Vorkehrungen wird das Vermögen im Todesfall nach den gesetzlichen Vorschriften zwischen dem Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Dadurch kann der überlebende Ehepartner in einen finanziellen Engpass geraten (Beispiel: Um die Erben auszuzahlen, muss das Eigenheim verkauft werden). Ehepaare können sich mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag gegenseitig so weit wie möglich begünstigen, indem Sie den Erbanteil der Kinder auf den gesetzlichen Pflichtanteil beschränken. Es kann jedoch dennoch vorkommen, dass der überlebende Ehepartner das Eigenheim verkaufen muss, um den gesetzlichen Pflichtanteil der Kinder auszuzahlen.
Um dies zu verhindern, gibt es zwei Möglichkeiten:
Besonders wichtig ist das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags bei Konkubinatspaaren, da der Lebenspartner keinen gesetzlichen Erbanspruch hat.
In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie zudem einen professionellen Willensvollstrecker einsetzen, um den überlebenden Partner zu entlasten. Dieser professionelle Willensvollstrecker wird sich um alle finanziellen Belangen kümmern: